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Hier möchten wir Ihnen beispielhaft einige Projekte zeigen, die durch uns gefördert wurden. Grundsätzlich sind alle Projekte förderungswürdig, denen ein kriminalpräventiver oder verkehrsunfallpräventiver Wert zugemessen werden kann oder die das bürgerschaftliche Engagement unterstützen.

Wir bieten dabei keine Vollfinanzierung an, sondern Teilfinanzierungen bis zu einer maximalen Höhe von 70 % der Gesamtkosten. Förderberechtigt sind alle steuerbegünstigten Körperschaften.

Wenden Sie sich mit Fragen jederzeit gerne an unsere Geschäftsführung!